Ein Testament zu schreiben dauert nicht lang und kann sehr unkompliziert sein. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Formalitäten, hilfreiche Klauseln und viele weitere nützliche Tipps und Hinweise bekommen Sie hier.
Im Falle Ihres Todes stehen Ihrem Partner und Ihren Kindern jeweils ein Pflichtteil zu. Darüber hinaus können Sie jedoch detailliert und flexibel entscheiden, was mit Ihrem Vermögen und Ihren Sachwerten nach Ihrem Ableben passieren soll. Das ist vor allem dann wichtig, wenn es ansonsten zu Streitigkeiten innerhalb der Familie kommen könnte und es sich um ein umfangreiches Erbe handelt. Außerdem können Sie mithilfe eines Testaments die gesetzliche Erbfolge umgehen.
Was sind die Unterschiede zwischen einem Einzeltestament und einem gemeinsamen Testament?
Wenn Sie verheiratet sind oder sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden, haben Sie die Wahl zwischen einem Einzeltestament oder einem gemeinschaftlichen Testament, welches auch „Berliner Testament“ genannt wird. Beim gemeinschaftlichen Testament ist zunächst einmal der länger lebende Ehegatte Alleinerbe des verstorbenen Ehegatten. Erst wenn beide Partner verstorben sind, geht das Vermögen an die gemeinsamen Kinder. Ein Erbvertrag kann außerdem mit anderen Familienmitgliedern und nicht verheirateten Lebenspartnern geschlossen werden. Hierfür ist jedoch die Beurkundung eines Notars notwendig.
Welche formellen Regeln müssen Sie beim Aufsetzen Ihres Testaments beachten?
Grundsätzlich gibt es nicht viele Formalitäten, die für die Erstellung eines Testaments unbedingt eingehalten werden müssen. Welche formalen Aspekte dennoch notwendig sind, damit Ihnen keine vermeidbaren Fehler beim Testament aufsetzen unterlaufen, erfahren Sie hier:
- Überschrift
Ein Testament ist nur dann zulässig, wenn es explizit als solches gekennzeichnet wird. Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig, dass Sie entweder „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ als Überschrift für Ihr Schreiben wählen. Genauso ist es möglich, dass Sie ein Deckblatt mit entsprechender Kennzeichnung erstellen.
- Datum und Ort
Ohne die Angabe von Ort und Datum ist das Schreiben unwirksam. Achten Sie also darauf, dass Sie diese Details auf keinen Fall vergessen.
- Handschriftlich
Damit gewährleistet wird, dass Sie das Testament persönlich verfasst haben, müssen Sie das Schreiben handschriftlich aufsetzen. Ist der letzte Wille per Schreibmaschine oder Computer getippt worden, kann er leider nicht als rechtskräftig akzeptiert werden.
- Unterschrift
Es ist überaus wichtig, dass Sie mit Ihrem vollen Namen, also mit Vor- und Nachname, unterschreiben. Bei einem gemeinsamen Testament müssen beide Partner mit vollem Namen unterschreiben.
Sonderregelungen
Sollte es Ihnen aufgrund einer Krankheit oder einer anderen Ausnahmesituation nicht möglich sein, Ihren letzten Willen handschriftlich aufzusetzen, können Sie ihn auch mündlich vortragen. Hierfür gelten folgende Regeln:
1. Notar: Sie können Ihren letzten Willen mündlich vor einem Notar vortragen. Dies muss jedoch persönlich erfolgen und ist nicht telefonisch möglich. Auf Wunsch können Sie bis zu zwei Zeugen oder einen weiteren Notar hinzuziehen. Weiterhin muss der zuständige Notar im Vorfeld Ihre Testierfähigkeit verifizieren.
2. Bürgermeistertestament: Sollten Sie nicht mehr dazu in der Lage sein, einen Notar aufzusuchen, ist es ebenso möglich, Ihren letzten Willen durch einen Bürgermeister beurkunden zu lassen. Dieser Bürgermeister darf jedoch nicht im Erbe vorkommen, noch der Testamentsvollstrecker sein. Zwei zusätzliche Zeugen sind in diesem Zusammenhang Pflicht.
3. Ansonsten: Besteht weder die Zeit, einen Notar noch einen Bürgermeister anzutreffen, gibt es auch die Möglichkeit, Ihren letzten Willen vor mindestens drei Zeugen vorzutragen. Dazu kann es kommen, wenn Sie sich beispielsweise in einer lebensbedrohlichen Situation innerhalb einer Quarantäne-Zone oder auf hoher See befinden.
Welche grundlegenden Entscheidungen können Sie mit Ihrem Testament treffen?
Bevor Sie mit der Formulierung und dem Aufsetzen Ihres Testaments beginnen, sollten Sie sich genau überlegen, welche Entscheidungen Sie treffen wollen. Wollen Sie vielleicht nicht nur Ihre Nachkommen, sondern auch andere Verwandte berücksichtigen? Hegen Sie die Absicht, einen Teil Ihres Vermögens zu spenden? Die Möglichkeiten sind vielfältig und sollten daher gut durchdacht werden. Seien Sie sich im Klaren darüber, dass es mittlerweile kaum noch Inhalte gibt, die in einem Testament unwirksam sind. Hier sehen Sie ein paar der grundlegenden Regelungen, die Sie in Ihrem letzten Willen treffen können. Außerdem helfen wir Ihnen bei der Formulierung dieser Anliegen.
Um einen Alleinerben zu bestimmen, können Sie das in etwa so formulieren:
„Hiermit setze ich [Name des Alleinerbens, Geburtsdatum] als Alleinerben ein.“
Möchten Sie Ihre Kinder zu gleichen Teilen beerben, könnte das in Ihrem letzten Willen ungefähr so aussehen:
„Hiermit bestimme ich, dass meine Kinder [Namen, Geburtsdaten] Erben zu gleichen Teilen werden.“
Ist es Ihr Wunsch, dass Ihre Kinder zu unterschiedlichen Teilen erben, können Sie auch dies problemlos festlegen:
„Hiermit setze ich zu unbeschränkten Erben mit folgenden Erbanteilen:
- Meine Tochter/mein Sohn [Name, Geburtsdatum] zu [Höhe des Anteils].
- Meine Tochter/mein Sohn [Name, Geburtsdatum] zu [Höhe des Anteils].
usw.“
Wollen Sie einen Angehörigen von Ihrem Erbe ausschließen, können Sie das folgendermaßen formulieren:
„Hiermit enterbe ich [Name des zu enterbenden Angehörigen, Geburtsdatum]. Gleiches gilt für seine/ihre Nachkommen.“
Wollen Sie jemandem einen bestimmten Sachwert wie beispielsweise eine Immobilie vererben, können Sie das so schreiben:
„Hiermit vermache ich [Name des Erben, Geburtsdatum] [Bezeichnung des Sachwerts].“
Sie können darüber hinaus auch viele Details in Ihrem Testament klären. So können Sie beispielsweise Bedingungen festlegen oder bestimmen, nach welcher Zeit ein Erbe eine bestimmte Immobilie verkaufen darf. Um sicherzustellen, dass diese Dinge auch eingehalten werden, kann ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden.
Nützliche Formulierungen
Die Erstellung eines Testaments ist recht flexibel und lässt eine große Auswahl an individuellen Bestimmungen zu. Einen Teil davon inklusive Formulierungen können Sie hier einsehen:
Ersatzerben bestimmen
Für die Ernennung eines Ersatzerbens können Sie folgende Formulierung nutzen:
„Für den Fall, dass einer der genannten Erben vor mit verstorben ist, benenne ich stattdessen [Name, Geburtsdatum] als Ersatzerben.“
Haben Sie keinen bestimmten Ersatzerben im Sinn, können Sie es alternativ auch so bestimmen:
„Für den Fall, dass einer der genannten Erben vor mir verstorben ist, werden stattdessen die Abkömmlinge des verstorbenen Erben meine Rechtsnachfolger.“
Testamentsvollstrecker einsetzen
Um einen Testamentsvollstrecker zu ernennen, können Sie folgende Vorlage verwenden:
„Hiermit ordne ich eine Testamentsvollstreckung an. Testamentsvollstrecker soll [Name der befähigten Person, Geburtsdatum] sein. Kann oder will die hier genannte Person nicht als Testamentsvollstrecker fungieren, bestimme ich hiermit, dass ersatzweise [Name der Ersatzperson, Geburtsdatum] die Testamentsvollstreckung vollziehen soll.“
Berliner Testament
Durch das Aufsetzen eines Berliner Testaments, bekommen die Kinder erst Ihren Anteil vom Erbe, wenn beide Elternteile verstorben sind. Um ein solches gemeinschaftliches Testament zu erstellen, können Sie dieses Muster verwenden:
„Wir [vollständige Namen beider Eheleute, Geburtsdaten] setzen uns gegenseitig, und zwar nach dem Erstversterbenden den Längerlebenden von uns, zum unbeschränkten Alleinerben ein. Als Erben des Zuletztversterbenden von uns setzen wir unsere gemeinsamen Kinder [Namen der Kinder, Geburtsdaten], ein. Alle Bestimmungen unseres Testaments sind wechselbezüglich. Sie können ausschließlich gemeinschaftlich geändert oder widerrufen werden.“
Widerruf
Um Ihr Testament rechtswirksam zu widerrufen, nutzen Sie beispielsweise dieses Muster:
„Hiermit widerrufe ich [Ihr Name, Geburtsdatum] mein Testament vom [Datum des alten Testaments].“
Wichtige Klauseln, die Sie kennen sollten
Salvatorische Klausel
Damit die Wirksamkeit Ihres Testaments auch dann gegeben ist, wenn ein Teil der vermerkten Anordnungen unwirksam ist, können Sie Ihr Schreiben mittels der sogenannten „Salvatorischen Klausel“ absichern. Diese kann zum Beispiel folgendermaßen lauten:
„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.“
Pflichtteilsklausel
Mit einer Pflichtteilsklausel verhindern Sie eine Pflichtteilsforderung eines enterbten Abkömmlings. Dazu kommt es vor allem im Zusammenhang mit dem Berliner Testament. Sie können die Pflichtteilsklausel so formulieren:
„Sollte eines unserer Abkömmlinge nach dem Ableben des zuerst versterbenden Ehepartners entgegen dem Willen des Überlebenden seinen Pflichtteil fordern, dann soll er auch im zweiten Erbfall von der Erbfolge ausgeschlossen sein und lediglich den Pflichtteil erhalten.“
Wiederverheiratungsklausel
Mithilfe der Wiederverheiratungsklausel können Sie beispielsweise Ihre Kinder davor schützen, weniger zu erben, nur weil ein Elternteil nach dem Versterben des anderen wieder geheiratet hat. So formulieren Sie die Wiederverheiratungsklausel zum Beispiel:
„Wenn der länger lebende Ehegatte wieder heiratet, werden unsere Kinder [Namen der Kinder, Geburtsdaten] Erben des Erstversterbenden. Der Nachlass ist vom länger lebenden Ehegatten an die Kinder herauszugeben. Heiratet der länger lebende Ehegatte wieder, wird er nur Vorerbe und unsere gemeinsamen Kinder werden Nacherben.“
Weitere wichtige Fragen
Ist es möglich, ein Testament nach dem Aufsetzen zu ändern oder zu widerrufen?
Es ist jederzeit problemlos möglich, ein Testament zu ändern oder zu widerrufen. Indem Sie ein neues Testament aufsetzen und unterschreiben, wird das alte automatisch ungültig gemacht. Achten Sie jedoch darauf, Ihren geänderten letzten Willen immer mit dem aktuellen Datum und Ihrer Unterschrift zu versehen. So kann später niemand Ihr Testament anfechten. Besteht ein gemeinschaftliches Testament und ist ein Vertragspartner bereits verstorben, ist eine Änderung oder ein Widerruf nicht mehr ohne weiteres möglich.
Was bedeutet Testierfähigkeit?
Damit Sie ein rechtskräftiges Testament aufsetzen können, müssen Sie testierfähig sein. Damit später keiner Ihrer Erben Ihr Testament anfechten kann, sollten Sie hierbei keine Zweifel aufkommen lassen. Lassen Sie sich daher von einem Arzt Ihre geistige Gesundheit attestieren und legen Sie das Gutachten Ihrem letzten Willen bei.
Welche Kosten kommen durch die Erstellung Ihres Vermächtnisses auf Sie zu?
Bei der Erstellung eines Testaments können unter Umständen ein paar Kosten auf Sie zukommen. So zum Beispiel, wenn Sie sich von einem Anwalt beraten lassen oder Ihr Vermächtnis über einen Notar abwickeln. Entscheiden Sie sich hingegen dazu, Ihren letzten Willen zu Hause aufzubewahren, brauchen Sie nicht mit einem preislichen Aufwand zu rechnen.
Ist die Nutzung eines Online-Portals für die Erstellung eines Testaments sinnvoll?
Im Netz finden sich zahlreiche Online-Portale, die Ihnen bei der Erstellung Ihres letzten Willens unterstützen können. Auf diesen Seiten müssen Sie in der Regel nur ein paar Auswahlmöglichkeiten treffen und bekommen dann das entsprechende rechtssichere Dokument, welches direkt an das zuständige Amt gesendet wird. Handelt es sich um eine unkomplizierte Erbschaft mit wenigen Erben und einem überschaubaren Vermögen, ist die Nutzung eines solchen Online-Portals durchaus zu empfehlen. Ist dem jedoch nicht so, stößt ein Online-Tool schnell an seine Grenzen. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar zurate zu ziehen.
Wo können Sie Ihren letzten Willen sicher aufbewahren?
Damit Ihr Testament nicht in die falschen Hände gerät, sollten Sie einen sicheren Ort für die Aufbewahrung finden. Einerseits ist es zu empfehlen, das Schreiben bei Ihnen zu Hause zu lagern. Wählen Sie beispielsweise eine Schreibtischschublade oder einen angelegten Ordner mit wichtigen Dokumenten. Um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod auch gefunden wird, sollten Sie mindestens einer vertrauenswürdigen Person den Ort des Schreibens mitteilen. Alternativ können Sie Ihr Testament in amtliche Obhut geben. Hier ist der Vorteil, dass das Amtsgericht sofort nach Ihrem Tod informiert wird und Ihr Testament eröffnen kann. Bei einem öffentlichen Testament ist es sogar Pflicht, die Aufbewahrung über einen Notar in Auftrag zu geben. Hierbei wird außerdem eine Gebühr fällig.
Checkliste für Ihr Testament
- Schreiben Sie Ihren letzten Willen selbst und handschriftlich
- Versehen Sie Ihr Testament immer mit Datum, Ort und Unterschrift auf jeder Seite des Vertrags
- Achten Sie auf Ihre Formulierungen und lassen Sie sie im Zweifel von einem Notar oder einem Fachanwalt für Erbrecht überprüfen
- Aktualisieren Sie Ihr Testament zeitnah, wenn sich etwas an Ihren Lebensumständen ändert
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